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Sicherheitshinweise für Stahlziele
für das Groß- und Kleinkaliberschießen
Jede Veränderung auf einem Schießstand ist eine sog. bauliche Veränderung.
Deshalb ist vor der Erstbenutzung auf dem Stand unbedingt mit dem zuständigen
Schießstandsachverständigen Kontakt aufzunehmen!
Grundsätzlich sind beim Beschießen von Stahl die Sicherheitsbestimmungen
der aktuellen Richtlinien zu beachten.
Unsere KK-Stahlziele sind ausgelegt bis zu einer Bewegungsenergie von max. 200 Joule.
Unsere GK-Stahlziele sind ausgelegt bis zu einer Bewegungsenergie von max. 1500 Joule für Kurzwaffenpatronen.
Beim Beschuss mit Schrot ist nur Blei - max. 32 Gramm sowie die max. Korngröße 3,0 mm erlaubt.
Stahlschrot führt zu gefährlichen Rückpraller und ist verboten.
Vollgeschosse ( ausgenommen Blei ) oder mit Stahlkern bzw. Leuchtspur sind grundsätzlich verboten.
Schützen, Standaufsicht und Zuschauer müssen Schutzbrillen tragen.
Der max. Abstand der Stahlziele vom Geschoßfang darf 1 Meter nicht überschreiten.
Der Splitterschutz muss auf jeden Fall angebracht werden, auch wenn Sie dadurch Probleme mit der Ausleuchtung
bekommen.
Die zulässigen minimalen Schussentfernungen richten sich nach der Art der verwendeten Waffen und Munition
unter Einhaltung sicherheitsrelevanter Erfordernisse und betragen:
KK > 5 m, wir empfehlen aus Gründen der Sicherheit 12 m.
KW > 7 m, wir empfehlen aus Gründen der Sicherheit 12 m.
LW > 30 m
Schrot > 5 m, wir empfehlen aus Gründen der Sicherheit 10 m.
Informieren Sie sich jedoch regelmäßig, ob der Abstand lt. Schießstand-Richtlinien noch Gültigkeit hat.
Stark verkraterte, eingerissene sowie stark verbogene Ziele dürfen nicht mehr benutzt werden und müssen
ausgetauscht werden.
Halten Sie diese wenigen Regeln zu Ihrer eigenen Sicherheit ein.
Unfälle schaden nicht nur dem Betroffenen, sondern auch dem Ruf aller Sportschützen.